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Charter bedingungen Charter bedingungen Weil es sein muss...

Buchung / Stornierung
Das Boot kann im Voraus gebucht werden. Die Buchung ist  verbindlich. Der Vertrag kommt durch Antrag (Angebot) und Annahme (Buchung mit Zahlung des Mietpreises) zustande. Die Buchungen erfolgen über das Internet. Dabei wird dem Mieter nach erfolgter Buchung eine Buchungsbestätigung per E-Mail zugeschickt.

Sollte der Mieter bis zu 30 Tage vor Fahrtbeginn von der Buchung zurücktreten, so entstehen keine Kosten. Tritt der Mieter ab den 29. Tag von der Buchung zurück, so besteht seinerseits eine Schadenersatzpflicht in Höhe von 25 % auf den Gesamtbetrag (bei Stornierung ab dem 29. Tag vor dem Buchungszeitraum) bzw. 50 % auf den Gesamtbetrag (bei Stornierung ab 14. Tag vor dem Buchungszeitraum) des Mietpreises für die gebuchte Zeit. Bei Rücktritt ab dem 7. Tag vor Fahrtantritt entsteht eine Schadenersatzpflicht in Höhe von 75% auf den Gesamtbetrag.  Kann das gebuchte Boot (über den vorher gebuchten Zeitraum) anderweitig vermietet werden, besteht keine Pflicht zur Schadenersatzleistung durch den Mieter. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.


Bei Vertragsabschluß erheben wir eine Anzahlung in Höhe von € 150,00 auf den Gesamtbetrag. Der restliche Gesamtbetrag und die Kautionsgebühr sind vor Fahrantritt zu leisten. Von der hinterlegten Kaution werden Verbrauchskosten für den Treibstoff und eventuelle Zubuchungen sowie Verlängerungen direkt abgerechnet.

Bei Stornierung von Seitens des Vermieters bei Unwetter oder Sturm oder anderen außerordentlichen Gefahren wird der Mietpreis selbstverständlich in voller Höhe erstattet. Ein Anspruch auf Schadensersatz über den gebuchten Mietpreis hinaus besteht nicht. Bei Regen finden die gebuchten Fahrten mit Überdachung des Bootes statt. Bei Nichtantritt des Mieters zu der gebuchten Zeit, auch bei leichtem Regen oder Wind, besteht eine volle Zahlung der gebuchten Zeit.

Mietzeit
Die Mietzeit berechnet sich von dem Zeitpunkt des Check-In (Anmeldung) bis zum Zeitpunkt des Check-Out (Abmeldung). Zur vereinbarten Mietzeit gehört ebenfalls die Einweisung. Wir empfehlen Ihnen, 15 Minuten vor Mietbeginn mit den Formalitäten und der Einweisung zu beginnen.

Voraussetzung für den Charter.
Pontoon Boot „Black Betty“ – führerscheinfrei

Für das Führen der Black Betty genügt der Erwerb einer Charterbescheinigung für den gemieteten Zeitraum. Hier erfolgt eine ausführliche Einweisung, sowie Sicherheitsunterweisung, Erlernen der Verkehrs- und Verhaltensregeln auf dem Wasser, als auch das Erlangen der erforderlichen Fähigkeit das Boot sicher zu manövrieren. Die Einweisung dauert, je nach Vorkenntnisse, mindestens drei Stunden.

Es ist während der gesamten Fahrt auf eine optimale Gewichtsverteilung zu achten, so dass sich im vorderen Bereich nicht mehr als vier Personen aufhalten und das Gewicht stets über das ganze Boot verteilt ist.

Bei mangelnder Fahrpraxis kann die Buchung aus Sicherheitsgründen komplett storniert werden.

Sportboot „Chasey Lain“ – führerscheinpflichtig  
Das Boot kann eigenständig nur mit geeigneter Fahrerlaubnis (Sportbootführerschein See unter Motor, ab der Eisenbahnbrücke Bremen zusätzlich mit Binnen) geführt werden. Wir bitten um Verständnis, dass ausschließlich der deutsche „Sportbootführerschein See und ggf. Binnen unter Motor“ für die Anmietung eines führerscheinpflichtigen Motorbootes in unserem Bootsverleih anerkannt wird. In Ausnahmefällen gilt auch ein Führerschein aus einem Europäischen Staat oder den USA.

Bei mangelnder Fahrpraxis kann die Buchung aus Sicherheitsgründen komplett storniert werden.

Kommentarabonnements
Die Nachfolgekommentare können durch Nutzer abonniert werden. Die Nutzer erhalten eine Bestätigungsemail, um zu überprüfen, ob sie der Inhaber der eingegebenen Emailadresse sind. Nutzer können laufende Kommentarabonnements jederzeit abbestellen. Die Bestätigungsemail wird Hinweise dazu enthalten.

Versicherung
Unser Pontoon Boot ist Vollkasko versichert. Der Selbstbehalt beträgt € 750,00. Eine kostenpflichtige Reduzierung des Selbstbehaltes wird nicht angeboten.

Kaution
Die Kaution beträgt 850,00 €. Bei der Anmietung wird der Betrag der EC oder der Kreditkarte belastet und bei der Abgabe ohne Beanstandung wieder gutgeschrieben. Das Hinterlegen der Kaution in bar ist selbstverständlich ebenso möglich.

Inventar und Schäden an Bord
Überprüfen Sie sorgfältig das Inventar und Schäden bei der Bootsübernahme. Fehlendes Inventar und Schäden werden bei Bootsrückgabe in Rechnung gestellt.

Bootsübernahme
Seien Sie bei der Bootsübernahme bitte bereit, die Ein- und Anweisungen in deutscher oder englischer Sprache entgegenzunehmen und zu verstehen. Selbst wenn Sie bereits seit mehreren Jahren einen Sportbootführerschein und/oder Erfahrung besitzen, jedes Boot ist anders. Lassen Sie sich von geschulten Mitarbeitern die genaue Funktions- und Fahrweise des Bootes erklären. Achten Sie auf die Sicherheitsausrüstung, das technische Zubehör und die Motorbedienung.

Bootsrückgabe
Seien Sie bitte pünktlich. Um rechtzeitig zurück zu sein, rechnen Sie eine gewisse Sicherheitsmarge ein. Probieren Sie, eine Viertelstunde vor Übergabe in Hafennähe zu sein. Die Rückgabe erfolgt im einwandfreien, wie bei der Bootsübergabe gemäßen, Zustand.

Tiere
Das Mitnehmen von Tieren ist an Bord leider untersagt.

Sicherheit an Bord
Der Bootsführer ist verantwortlich für die Sicherheit der Crew an Bord und der anderen Verkehrsteilnehmer sowie für das angemietete Boot. Der Konsum von Alkohol und Drogen ist dem Bootsführer untersagt.

Sie finden an Bord eine umfangreiche Sicherheitsausrüstung: Rettungswesten, Feuerlöscher und Verbandskasten. Die maximal zugelassene Personenanzahl, bzw. das zulässige Gesamtgewicht an Bord darf nicht überschritten werden. Beachten Sie, dass das Rauchen an Bord nur an der Bar erlaubt ist.

Verhalten bei einem Schaden
Im Falle eines technischen Defektes oder einer Kollision ist es nicht erlaubt, selbst am Motor und/oder der Elektronik Reparaturversuche vorzunehmen. Bei einem Schaden oder einer Kollision informieren Sie bitte umgehend den Vermieter. Im Falle einer Kollision informieren Sie bitte an erster Stelle die Wasserschutzpolizei.

Allgemeines Verhalten des Mieters und deren Gäste

Der Bootsführer (Mieter) ist sowohl für seine Gäste, Crew sowie das Führen und Unversehrtheit des Bootes verantwortlich und bestätigt dieses mit seiner Unterschrift.

Verhalten Sie sich so, dass Sie niemanden anderen gefährden, stören oder belästigen. Achten und vermeiden Sie lautstarke Ausschweifungen und auf die Lautstärke der Musik, so dass diese im angemessenen und zulässigem Rahmen bleiben. Das Urinieren vom Boot ist strikt untersagt!

Den Anweisungen des Personals des Vermieters ist in jeder Situation Folge zu leisten. Bei stark alkoholisierten Gästen und/oder unangemessenen Verhalten ist der Verweis des Bootes jederzeit zulässig. Bei aufeinander folgenden unangemessenen Verhaltens ist es, nach Ermessen und Ankündigung des Vermieters, rechtens die gesamte Tour abzubrechen. Die kompletten Kosten der gebuchten Mietzeit sind in diesem Falle vom Mieter zu übernehmen.


Pflichten des Vermieters
Der Vermieter übergibt dem Mieter zum Gebrauch ein verkehrssicheres und technisch einwandfreies Wasserfahrzeug mit Zubehör.

Haftung: Der Vermieter und seine Mitarbeiter haften nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Generell wird seitens des Vermieters keine Haftung für Verletzungen und Schäden übernommen. Eltern haften für ihre Kinder.  Zusätzlich gilt für liegen gelassene, vergessene und verloren gegangene Gegenstände des Mieters und dessen Gäste wird keine Haftung übernommen. Bei Auffinden durch den Vermieter werden diese selbstverständlich umgehend übergeben.

Pflichten des Mieters
Der vereinbarte Mietpreis sowie die Kaution müssen vor Fahrantritt entrichtet werden. Bei gebuchten Chartern ist eine Anzahlung von 30% des Buchungspreises bis spätestens 30 Tage vor Charterantritt zu entrichten. Bei Stornierung bitte die Punkte Buchung/Stornierung beachten.
Untersagt sind: Motorsportliche Veranstaltungen, Überschreitung der zulässigen Personenanzahl und des zulässigen Gesamtgewichtes, gewerbliche Nutzung, Güterbeförderung und sonstige rechtswidrige Zwecke.

Das beachten der Verkehrsregeln, die dem Sportbootführerschein See und Binnen unterliegen, sind einzuhalten.

Der Mieter hat das Wasserfahrzeug sorgsam zu behandeln. Er muss die technischen Regeln beachten, die Wassertiefen unter 1 Meter meiden. Bei Unfällen hat der Mieter unverzüglich die Wasserschutzpolizei zu rufen und bis zum Eintreffen zu warten. Ebenfalls ist der Vermieter zu benachrichtigen.
Der Mieter ist ferner verpflichtet einen Unfallbericht in freier Form schriftlich zu fertigen mit Skizze, dem Unfallort, den beteiligten Personen und Kennzeichen des Bootes sowie etwaige Zeugen aufzuzeichnen und dem Vermieter spätestens bei der Rückgabe des Bootes auszuhändigen. Schäden am Boot, Motor oder Elektronik sind spätestens bei der Rückgabe dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.

Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle eventuellen Vertragsverletzungen, insbesondere vorsätzliches und grobes Verschulden, Alkohol und Drogen. Ebenso wenn er das Boot beschädigt. Er hat das Boot in demselben Zustand zurück zu geben, wie er es bei Fahrantritt übernommen hat. Die Haftung erstreckt sich auch auf alle Folgekosten z.B. Reparatur, Sachverständigen Gutachten, Abschleppkosten, Wertminderung, Mietausfall, Selbstbeteiligung usw. Für jeden Tag an dem das Fahrzeug dem Vermieter nicht zur Verfügung steht, haftet der Mieter jeweils mit einer Tagesmiete. Im Fall einer Vertragsverletzung kann der Vermieter das Mietverhältnis sofort beenden. Ansprüche des Mieters gelten damit als verwirkt.

Diebstahl, Feuer, Explosion: Wird das Boot, sowie die mit dem Boot fest verbundene Teile entwendet oder durch Feuer oder Explosion beschädigt und der Mieter der Anzeigepflicht dem Vermieter gegenüber erfüllt hat und keine Vertragsverletzung vorliegt, ist der Selbstbehalt fällig.

Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen und bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so gilt dies nicht für die übrigen Mietbedingungen. (Salvatorische Klausel)


Es gilt deutsches Recht, Gerichtstand ist Bremen.